HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ALLGEMEINE FRAGEN
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erzählen mir, was Sie beschäftigt, und ich erkläre Ihnen, wie ich arbeite. Gemeinsam schauen wir, ob eine Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.
Das Gespräch kann in meiner Praxis in Hamburg oder online stattfinden. Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie weitermachen möchten. Es besteht keine Verpflichtung.
Was Sie mitbringen sollten:
- den Anmeldungsbogen
- Ihre Fragen
- relevante medizinische Unterlagen (z. B. Arztbriefe, Vorbefunde)
Kosten: Das Erstgespräch wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und beträgt 131,15 Euro (bei gesetzlich Versicherten mit Eigenanteil von 30,60 Euro im Kostenerstattungsverfahren).
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Die Wartezeit für ein Erstgespräch variiert je nach Auslastung. Bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail praxis@drbuxton.de, und ich teile Ihnen die aktuelle Wartezeit mit.
Bei akuten Krisen empfehle ich Ihnen, sich an die psychiatrische Notfallambulanz oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) zu wenden. Im Notfall wählen Sie die 112.
Bieten Sie auch Online-Termine an?
Ja, alle Formate (Psychotherapie, Coaching, Paartherapie, Supervision) können online durchgeführt werden. Wir nutzen dafür eine sichere, datenschutzkonforme Videoverbindung.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob Online-Termine für Sie eine gute Option sind.
Wie oft finden Termine statt?
Die Frequenz stimmen wir individuell ab:
- Psychotherapie: In der Regel wöchentlich oder alle 2 Wochen (50 Minuten)
- Coaching: Nach Bedarf, meist alle 2-4 Wochen (50-60 Minuten)
- Paartherapie: Alle 2-3 Wochen (90 Minuten)
Wie lange dauert eine Therapie / ein Coaching?
Das ist sehr individuell und hängt von Ihren Zielen und Ihrer Situation ab.
- Psychotherapie: Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60-80 Sitzungen. Manche Patient:innen arbeiten kürzer, manche länger.
- Coaching: Oft 5-10 Sitzungen, je nach Thema und Zielsetzung.
- Paarberatung: Meist 5 – 10 Sitzungen, abhängig von der Ausgangssituation.
Wir besprechen regelmäßig, wo Sie stehen und wie es weitergehen soll.
Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapie und Coaching?
Psychotherapie richtet sich an Menschen mit einer psychischen Erkrankung (z. B. Depression, Angststörung, Burnout). Sie ist eine Heilbehandlung und kann von der Krankenkasse (teil-)finanziert werden.
Coaching richtet sich an Menschen ohne Diagnose, die an beruflichen oder persönlichen Themen arbeiten möchten (z. B. Stressprävention, Führungsthemen, berufliche Neuorientierung). Coaching wird privat bezahlt und ist nicht erstattungsfähig.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie das Richtige ist.
Für wen ist Ihre Arbeit geeignet – und für wen nicht?
Meine Arbeit richtet sich an Menschen, die:
- bereit sind, Verantwortung für ihre Entwicklung zu übernehmen
- nicht nur Symptome beseitigen, sondern an den Ursachen arbeiten wollen
- offen sind für Selbstreflexion und neue Perspektiven
- sich Zeit nehmen können, an sich zu arbeiten (Psychotherapie ist kein Quick Fix)
Meine Arbeit ist NICHT geeignet bei:
- Akuten psychiatrischen Krisen (akute Suizidalität, schwere Psychosen, akute Manie) – hier braucht es psychiatrische Akutversorgung
- Schweren Suchterkrankungen ohne parallele Suchttherapie
- Der Erwartung schneller Lösungen oder konkreter Handlungsanweisungen (ich arbeite prozessorientiert und auf Augenhöhe)
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob meine Arbeit das Richtige für Sie ist. Falls nicht, unterstütze ich Sie gern dabei, passende Alternativen zu finden.
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Ja, als approbierte Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB. Alle Inhalte unserer Gespräche bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben – außer Sie erteilen mir ausdrücklich eine schriftliche Schweigepflichtentbindung oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. bei Abrechnung mit der Krankenkasse).
Was passiert mit meinen Daten?
Ich bin verpflichtet, eine Behandlungsdokumentation zu führen, die ich 10 Jahre ab letzter Behandlung aufbewahre. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt.
Mehr Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Wie komme ich an einen Therapieplatz bei Ihnen?
Ob ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Behandlungsschwerpunkt
Ausschlaggebend ist, ob es zwischen Ihrer Symptomatik und meinem therapeutischen Schwerpunkt (arbeitsbedingter Stress, Burnout, Erschöpfungsdepression) eine gute Passung gibt und meine Vorgehensweise für Sie hilfreich sein kann. Dies müssen wir in einem Telefonat vorab klären.
Krankenversicherung oder selbst finanziert
Dann kommt es vor allem noch darauf an, wie Sie die Leistung abrechnen möchten: möchten Sie die therapeutischen Sitzungen selbst finanzieren oder über Ihre Versicherung in Anspruch nehmen?
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, dann können wir kurzfristig einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie über die Versicherung abrechnen wollen, hängt es davon ab, wo Sie versichert sind, da ich als Privatpraxis ausschließlich im sog. Kostenerstattungsverfahren mit einigen ausgewählten Krankenkassen (Techniker oder Betriebskrankenkassen sind z.B. möglich, AOK oder Barmer nicht) und mit allen privaten Krankenversicherungen abrechnen kann.
Wirtschaftliche Aufklärung
Ein wichtiger Aspekt ist auch, ob Sie meinen Honorarbedingungen zustimmen können. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit einer Zulassung und Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, richtet sich die Abrechnung der psychotherapeutischen Gespräche (inkl. der Vorgespräche =“probatorische Sitzungen“) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die darin enthaltene Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich hier über die anfallenden Honorare.
Gesetzlich Versicherte: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen deckeln jedoch die Erstattung, so dass für jede Sitzung auf jeden Fall ein Restanteil (Differenz zum berechneten Honorar) offen bleibt. Wenn Sie bei mir therapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen, erklären Sie sich dazu bereit, den Restanteil (Differenz zum erstatteten Honorar) als Eigenanteil privat zu tragen.
Ich rate Ihnen für Ihre eigene finanzielle Planung vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären, wie hoch die Erstattung in der Kostenerstattung wird. Ich rechne nicht direkt mit Krankenkassen ab, sondern stelle meine Rechnungen grundsätzlich an die Versicherten selbst und diese reichen dann (nach Überweisung an mich) die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Privatversicherte: In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die anfallenden Honorare vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Abrechnungsformalitäten.
Terminfindung
Und letztlich kommt es ganz pragmatisch darauf an, ob wir ein gemeinsames regelmäßiges Zeitfenster finden. Wie zeitlich flexibel sind Sie? Können Sie vormittags und/oder am frühen Nachmittag?
Kontaktaufnahme per E-Mail
Bitte geben Sie mir bei der Kontakt eine Information zu dem groben Themengebiet um das es bei Ihnen geht, zu Ihrer Versicherung und zu Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit. Wenn die grundsätzlichen Rahmenvoraussetzungen erfüllt sind, rufe ich Sie zur inhaltlichen Abstimmung an und bereite ggf. schon die entsprechenden Informationen zum Prozedere der Kostenerstattung für Sie vor. Bitte teilen Sie mir dazu mit, wie ich Sie am besten telefonisch erreichen kann.
Was kostet eine psychotherapeutische Sitzung?
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit einer Zulassung und Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, richtet sich die Abrechnung der psychotherapeutischen Gespräche (inkl. der Vorgespräche =“probatorische Sitzungen“) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die darin enthaltene Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich hier über die anfallenden Honorare. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Download-Bereich.
Gesetzlich Versicherte: Die meisten gesetzlichen Krankenkassen deckeln jedoch die Erstattung auf einen bestimmten Faktor und schließen bestimmte Ziffern aus. Das bedeutet, dass Sie für jede Sitzung auf jeden Fall ein Restanteil (Differenz zum berechneten Honorar) offen bleibt. Wenn Sie bei mir therapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen, erklären Sie sich dazu bereit, den Restanteil (Differenz zum erstatteten Honorar) als Eigenanteil privat zu tragen. Ich rate Ihnen für Ihre eigene finanzielle Planung vorab mit Ihrer Krankenkasse zu klären, wie hoch die Erstattung in der Kostenerstattung wird.
Ich rechne nicht direkt mit Krankenkassen ab, sondern stelle meine Rechnungen grundsätzlich an die Versicherten selbst und diese reichen dann (nach Überweisung an mich) die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Privatversicherte: In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die anfallenden Honorare vollständig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Abrechnungsformalitäten.
Welche Schritte sind für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens nötig?
Zur erfolgreichen Beantragung der Kostenerstattung muss ein Prozedere eingehalten werden. Ich habe Ihnen einen Fahrplan mit den notwendigen Schritten erstellt, den Sie sich hier runterladen können. Lassen Sie sich von dem Aufwand nicht beeindrucken – es ist doch relativ schnell erledigt, wenn man sich dahinter klemmt!
PSYCHOTHERAPIE
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Das hängt von Ihrer Versicherung ab:
Privatversicherte: Die Kosten werden in der Regel vollständig übernommen. Das Honorar beträgt 134,06 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Bitte prüfen Sie vorab Ihren Vertrag und informieren Sie Ihre Versicherung über den Behandlungsbeginn.
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten können im Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Das Honorar beträgt 131,15 pro Sitzung (50 Minuten). Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten (100,55 Euro pro Sitzung nach dem 2,3-fachen Satz der GOP). Der Rest (30,60 Euro pro Sitzung) ist Ihr Eigenanteil.
Selbstzahlende: Sie tragen die Kosten vollständig selbst. Das Honorar beträgt 131,15 Euro pro Sitzung (50 Minuten).
Mehr Informationen:
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht es gesetzlich Versicherten, psychotherapeutische Behandlung bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung in Anspruch zu nehmen, wenn:
- Sie nachweislich vergeblich nach einem Kassenplatz gesucht haben
- Sie eine medizinische Notwendigkeit nachweisen können (z. B. durch einen Arztbericht)
- Die Krankenkasse den Antrag genehmigt
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen (Behandlungsplan, Diagnose etc.).
Erfahren Sie hier mehr über die notwendigen Schritte im Prozess der Kostenerstattung.
Weitere Informationen zu Ihren Patientenrechten, gesetzlichen Bestimmungen und rechtlichen Hintergründen finden Sie:
- bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg:
https://psych-info.de/uber-uns/ - auf dem Infoportal des Netzwerks für Psychische Gesundheit: https://www.psychenet.de/de/
- und auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer: https://www.bptk.de
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, Sie können direkt einen Termin bei mir vereinbaren. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
Für das Kostenerstattungsverfahren benötigen Sie jedoch eine ärztliche Stellungnahme zur medizinischen Notwendigkeit – diese können Sie in Ihrer Hausarztpraxis ausstellen lassen.
Wie läuft die Abrechnung?
Sie erhalten von mir jeweils am Ende eines Monats eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) per E-Mail zugesandt. Sie überweisen den Rechnungsbetrag an mich und reichen dann ggf. die Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Krankenversicherung ein. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. Kurzfristig abgesagte Termine (weniger als 48 Stunden vorher) werden von mir in Rechnung gestellt, sofern es mir nicht möglich ist, den Termin anderweitig in der Kürze der Zeit zu vergeben.
Bei Krankheit oder Notfällen finden wir gemeinsam eine Lösung.
Kann ich die Therapie jederzeit beenden?
Ja, Sie können die Therapie jederzeit beenden. Ich empfehle jedoch, ein Abschlussgespräch zu führen, in dem wir gemeinsam reflektieren, was erreicht wurde und wie es für Sie weitergehen kann.
Coaching
Kann ich Coaching steuerlich absetzen?
Ja, wenn das Coaching berufsbezogen ist, können die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ich stelle Ihnen eine Rechnung und einen Coaching-Vertrag aus, den Sie bei Ihrer Steuerberatung einreichen können. Bitte besprechen Sie die steuerliche Absetzbarkeit mit Ihrem/Ihrer Steuerberater:in.
Übernimmt mein Arbeitgeber die Kosten?
Das ist möglich, wenn Ihr Arbeitgeber Coaching im Rahmen der Personalentwicklung oder des Betrieblichen Gesundheitsmanagements anbietet.
Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung. Ich erstelle gern ein Angebot für Ihr Unternehmen.
Bieten Sie ermäßigte Honorarsätze für Menschen in sozialen oder kunst- und kulturschaffenden Berufen?
Ja. Mir liegt es besonders am Herzen, systemrelevante Menschen und Organisationen bestmöglich zu unterstützen. Daher biete ich meine Dienste für Angestellte und Freischaffende im Sozial- und Kulturbereich zu einem reduzierten Honorarsatz an. Bitte sprechen Sie mich an und wir finden gemeinsam ein Format, das zu Ihrem Budget passt!
Was ist der Unterschied zwischen Coaching und Psychotherapie?
Coaching richtet sich an gesunde Menschen ohne psychische Diagnose, die an beruflichen oder persönlichen Themen arbeiten möchten (z. B. Stressprävention, Führungsthemen, berufliche Neuorientierung, Konflikte am Arbeitsplatz).
Psychotherapie ist eine Heilbehandlung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung (z. B. Depression, Angststörung, Burnout).
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, was für Sie das Richtige ist.
Paartherapie
Müssen wir beide zum Erstgespräch kommen?
Ja, Paartherapie funktioniert nur, wenn beide Partner:innen dabei sind und sich auf den Prozess einlassen. Im Erstgespräch klären wir, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Falls eine:r von Ihnen unsicher ist, ob Paartherapie das Richtige ist, kann diese Person zunächst ein Einzelgespräch mit mir führen, um offene Fragen zu klären.
Was, wenn wir uns nicht sicher sind, ob wir zusammenbleiben wollen?
Das ist in Ordnung. Paartherapie kann sowohl dabei helfen, die Beziehung neu auszurichten, als auch dabei, sich bewusst und respektvoll zu trennen. Beides ist ein legitimes Ziel.
Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was für Sie gerade wichtig ist und welche Unterstützung Sie brauchen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Paartherapie?
Nein, Paartherapie ist keine Leistung der Krankenkassen und wird privat bezahlt.
Honorar: 275 Euro pro Sitzung (90 Minuten), inkl. Umsatzsteuer
Paartherapie kann auch nicht steuerlich geltend gemacht werden, da sie nicht als Heilbehandlung gilt.
Wie oft finden Paartherapie-Sitzungen statt?
In der Regel alle 2-3 Wochen (90 Minuten pro Sitzung). Die Frequenz stimmen wir individuell ab – je nachdem, wie akut die Situation ist und wie viel Zeit Sie zwischen den Sitzungen für Reflexion und Veränderung brauchen.
Was passiert, wenn nur eine:r von uns zur Sitzung kommen kann?
Paartherapie funktioniert nur, wenn beide Partner:innen dabei sind. Falls eine:r von Ihnen verhindert ist, verschieben wir den Termin.
In Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit) kann eine Einzelsitzung sinnvoll sein, um bestimmte Themen vorzubereiten – das besprechen wir dann individuell.
Unternehmen
Wie läuft eine Auftragsklärung ab?
Wir vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch (telefonisch, per Videocall oder vor Ort), in dem ich Ihren Bedarf, Ihre Ziele und Rahmenbedingungen kennenlerne.
Ablauf:
- Erstgespräch – Bedarfsanalyse, Ziele, Zielgruppe, Rahmenbedingungen
- Konzeptvorschlag – Ich erstelle ein maßgeschneidertes Angebot (Format, Inhalte, Umfang, Zeitrahmen, Honorar)
- Durchführung – Workshop, Training, Coaching oder Vortrag
- Transfer & Evaluation – Optional: Follow-up-Termin zur Reflexion und Vertiefung
Bieten Sie auch Inhouse-Workshops an?
Ja, alle Formate können in Ihren Unternehmensräumen stattfinden.
Bei Inhouse-Veranstaltungen kommen ggf. Reisekosten (Bahn, Taxi) und Übernachtungskosten hinzu. Diese werden im Angebot transparent ausgewiesen.
Wie viele Teilnehmer:innen sind in einem Workshop sinnvoll?
Das hängt vom Format ab:
- Interaktive Workshops: 8-16 Personen (optimal für Austausch und Übungen)
- Vorträge: bis zu 50 Personen
- Größere Gruppen: auf Anfrage möglich (z. B. bei Impulsvorträgen auf Gesundheitstagen)
Ich berate Sie gern, welches Format für Ihre Zielgruppe am besten geeignet ist.
Können Sie auch Online-Workshops durchführen?
Ja, alle Formate (Workshops, Vorträge, Supervision, Coaching) können online durchgeführt werden.
Online-Workshops sind besonders geeignet für:
- Überregionale Teams
- Flexible Terminplanung
- Geringere Organisationskosten (keine Raummiete, keine Reisekosten)
Was kostet ein Workshop / Vortrag?
Die Honorare variieren je nach Format, Umfang und Komplexität:
- Vorträge (45-90 min), online: ca. 500-1.000 Euro
- Vorträge (45-90 min), in Präsenz: Halbtages- oder Ganztagessatz
- Halbtagessatz (4 Stunden): 1.400 Euro
- Ganztagessatz (8 Stunden): 2.000 Euro
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (19%) und ggf. Reise- und Übernachtungskosten.
Nach der Auftragsklärung erstelle ich Ihnen ein maßgeschneidertes verbindliches Angebot.
Mehr Informationen:
Bieten Sie reduzierte Honorare für NGOs und Kulturbetriebe an?
Ja. Mir liegt es besonders am Herzen, systemrelevante Menschen und Organisationen bestmöglich zu unterstützen. Daher biete ich meine Dienste für NGOs und Betriebe im Kultur- und Sozialbereich zu einem reduzierten Honorarsatz an. Bitte sprechen Sie mich an und wir finden gemeinsam eine Möglichkeit, die zu Ihrem Budget passt!
Bieten Sie auch längerfristige Begleitung an (z. B. über mehrere Monate)?
Ja, ich biete auch unternehmensinterne Kurse (6-8 Wochen, wöchentlich 90-120 min) sowie längerfristige Beratungsprozesse an (z. B. Begleitung in Change-Prozessen, Teamentwicklung über mehrere Monate).
Sprechen Sie mich gern an – wir entwickeln gemeinsam ein Konzept, das zu Ihren Bedürfnissen passt.
Kontakt & Organisation
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail: praxis@drbuxton.de
Da ich tagsüber in Gesprächen oder Workshops bin, bin ich telefonisch nur eingeschränkt erreichbar (+49 152 54006412). Ich rufe jedoch in der Regel zurück, wenn ich einen Anruf in Abwesenheit sehe.
Wo findet die Therapie / das Coaching statt?
Praxisadresse: Psychotherapeutische Privatpraxis
Dr. Alice E. Buxton
Danziger Str. 35, 1. OG
20099 Hamburg
Die Praxis liegt im Herzen von St. Georg, direkt gegenüber vom St. Marien-Dom und nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt.
Online-Termine sind ebenfalls möglich.
Gibt es Parkplätze in der Nähe?
In der Umgebung der Praxis gibt es öffentliche Parkplätze (kostenpflichtig) sowie Parkhäuser. Die Praxis ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (S-Bahn, U-Bahn, Bus: Hauptbahnhof Hamburg).
Ist die Praxis barrierefrei?
Die Praxis befindet sich im 1. Obergeschoss und ist leider nicht barrierefrei zugänglich (kein Aufzug). Falls Sie eine barrierefreie Praxis benötigen, sprechen Sie mich gern an – wir können Online-Termine vereinbaren.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie mich gern per E-Mail: praxis@drbuxton.de
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!