Honorare & Abrechnung
Mehr Informationen zu den Honoraren und der Abrechnung:
PSYCHOTHERAPIE: GESETZLICH VERSICHERTE & SELBSTZAHLENDE
Honorar: 131,15 Euro pro Sitzung (50 Minuten)
Gesetzlich Versicherte tragen einen Eigenanteil von 30,60 Euro pro Sitzung.
Erläuterung: Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Zulassung und Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (Eintragsnummer 72038 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg) richtet sich die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar entspricht der GOP Ziffer 870 (3,0-facher Satz) mit 131,15 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Je nach Komplexität der Symptomatik und diagnostischem Aufwand kann auch der 3,5-fache Faktor angesetzt werden.
Die Kosten für die Psychotherapie werden im Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Das bedeutet: Sie übernehmen zunächst die Kosten und reichen diese zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten nach vorherigem Antrag.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch meist nur bis zum 2,3-fachen Satz (100,55 Euro pro 50 Minuten). Die Differenz von 30,60 Euro pro Sitzung tragen Sie als Eigenanteil.
KOSTENERSTATTUNG
Leistungsumfang der Therapie – bei gesetzlichen Krankenkassen ist der Umfang gesetzlich geregelt:
- Probatorik: 4 – 5 Sitzungen
- Kurzzeittherapie: max. 24 Sitzungen
- Langzeittherapie: 60 Sitzungen (auf Antrag), bei entsprechender Indikation erweiterbar auf 80 Sitzungen
PSYCHOTHERAPIE: PRIVATVERSICHERTE, HEILFÜRSORGE & BEIHILFE
Honorar: 134,06 Euro pro Sitzung (50 Minuten)
Erläuterung: Die Abrechnung richtet sich nach der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern (gültig ab Juli 2024).
Die Kosten werden in der Regel in voller Höhe übernommen.
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Leistungsumfang der Therapie:
Bei privaten Krankenkassen ist der Umfang unterschiedlich und abhängig von Ihren vereinbarten Konditionen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über den individuellen Leistungsumfang.
HONORARE FÜR COACHING
Die Honorare staffeln sich nach der Komplexität der beruflichen Rolle und unterliegen der Umsatzsteuer.
- Honorare:
Fachkräfte ohne Führungsverantwortung: 165 Euro (50 min) zzgl. USt. - Führungskräfte mittleres Management: 200 Euro (60 min) zzgl. USt.
- Führungskräfte oberes Management: 300 Euro (60 min) zzgl. USt.
- Executive Coaching (Top-Management): individuelle Vereinbarung
Erläuterung: Neben Einzelcoachings biete ich auch Tandem-Coachings für Führungsduos an. Alle Sitzungen können online oder in meiner Praxis stattfinden. Coaching in Ihren Unternehmensräumen ist nach Vereinbarung möglich – gern erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Mit jedem Coachee wird ein individueller Coaching-Vertrag geschlossen, der Leistungsumfang kann nach Bedarf abgerufen werden.
Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn belastende Faktoren berufsbedingt sind und Sie im Coaching Fähigkeiten für den Umgang damit entwickeln, können die Kosten als berufsbedingte Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Reichen Sie dazu Coaching-Vertrag und Rechnungen bei Ihrer Steuerberatung ein.
HONORARE FÜR PAARTHERAPIE
Honorar: 275 Euro pro Sitzung (90 Minuten), inkl. Umsatzsteuer
Erläuterung: Paartherapie und -beratung gilt steuerrechtlich nicht als Heilbehandlung und unterliegt als Beratungsleistung der Umsatzsteuerpflicht. Paartherapeutische Leistungen sind bei Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig und können steuerrechtlich nicht geltend gemacht werden.
Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP Ziffer 870, 3-facher Satz) zzgl. Umsatzsteuer.
HONORARE FÜR SUPERVISION
Honorare:
- Einzelsupervision (sozial-therapeutische Einrichtungen, NGOs, Kulturschaffende, Psychotherapeut:innen): 135 Euro (50 min) zzgl. USt.
- Einzelsupervision (Wirtschaftsunternehmen): 165 Euro (50 min) zzgl. Ust.
- Gruppensupervision (Wirtschaftsunternehmen): 250 Euro (60 min) zzgl. Ust.
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (19%) und anfallender Reise- und ggf. Übernachtungskosten.
Erläuterung: Berufliche Supervision gilt steuerrechtlich als Beratungsleistung und unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
Einzelsupervision findet in meinen Praxisräumen statt. Gruppensupervision findet in der Regel in Ihren Unternehmensräumen statt und dauert 120 oder 180 Minuten.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über eine Beauftragung durch das Unternehmen. Gern erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.
HONORARE FÜR UNTERNEHMENSANGEBOTE
Meine Honorare als Referentin, Trainerin und Beraterin variieren je nach Leistungsumfang, Komplexität und Methode. Alle Formate können online oder in Präsenz stattfinden.
Die hier genannten Honorare dienen Ihrer Orientierung. Nach ausführlicher Auftragsklärung erstelle ich Ihnen ein maßgeschneidertes verbindliches Angebot.
Honorare:
- Vorträge (45–90 min), online: ca. 500 – 1.000 Euro
- Vorträge (45–90 min), in Präsenz: Halbtages- oder Ganztagessatz
- Halbtagessatz (4 Stunden): 1.400 Euro
- Ganztagessatz (8 Stunden): 2.000 Euro
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (19%) und anfallender Reise- und ggf. Übernachtungskosten.